Material

BI und Verein haben in diesen Dokumenten die umfangreichen Ergebnisse ihrer Untersuchungen zusammengestellt.
Verlegung der K13

Etwas verspätet ist der "Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der Kreisstraße Nr. 13 (K 13) zwischen Mainz-Hechtsheim und Mainz-Laubenheim" bei uns eingegangen, allerdings ohne zugehörige Planunterlagen.
Lesen Sie hier den Beschlusstext.

Spazierwege auf der Laubenheimer Höhe

Ausgangspunkt für eine Wanderung "ums Loch" könnte die Hinweistafel am Bodenheimer Weg auf der Frankenhöhe, der Parkplatz an der K13 oder der Erich-Koch-Höhenweg sein.
Da die K13 für Fußgänger nicht so geeignet ist, empfiehlt sich die nördliche Überquerung des Gebietes vom "Eiffelturm" am Gutshof vorbei. Alternativ ist der etwas besser gepflegte Weg an der Südwestecke des Hochbehälters über die Laubenheimer Höhe selbst anzuraten.
Die östliche Umgehung bildet der Erich Koch Höhenweg, der knapp außerhalb des Lochs läge.
Südlich wird das Gebiet 200m vor der Hochspannungsleitung überquert. An dieser Stelle wäre später ein Steilhang geplant, der 50m tief schroff zum "See" abfiele.
Westlich führt der Spaziergang über den Bodenheimer Weg zurück zum Ausgangspunkt, vorbei am neuen Eiffelturm.

Nutzen Sie und Ihre Familien dieses schöne Gebiet mit der herrlichen Fernsicht zum Wandern, Rad fahren und Drachen steigen lassen, solange es noch geht !

(Hier ein Plan als PDF-Datei oder als Powerpoint-Datei zum Ausdrucken)

Widerspruch gegen die Genehmigung des Vorhabens

Am 24.02.2003 wurde in der Allgemeinen Zeitung Mainz die Öffentliche Bekanntmachung zur Genehmigung des Vorhabens abgedruckt. Gegen die Gehemigung kann inerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden. Möglicher Inhalt eines Widerspruchsschreibens mit Adressen, auch zum Download als Word-Datei.
Achtung! Ein Widerspruch ist mit einer Verwaltungsgebühr belegt! (mehr im Rundbrief..)

Erörterung der Einwände

Am 10. und 11. Dezember 2001 hat die Stadt Mainz im Bürgerhaus Hechtsheim einen Erörterungstermin durchgeführt, an dem die Einwender ihre Bedenken und die Antragsteller sowie die zuständigen Ämter ihren Standpunkt dazu darlegen konnten. Hiervon wurde ein Protokoll angefertigt. Lesen Sie hier die offizielle Niederschrift des Erörterungstermins.

Einwände gegen das Vorhaben

Bei der Prüfung der Antragsunterlagen sind den Fachleuten in Verein und BI einige Mängel aufgefallen. Diese sind in einem Dokument zusammengestellt und als Einwand gegen das Vorhaben bei den zuständigen Behörden eingereicht worden. Lesen Sie hier den Text dieser Einwendungen.

Informationen zur Verlegung der K13

Das Zementwerk plant im Zuge der Steinbrucherweiterung eine Verlegung der Kreisstraße 13 (K13). Nachdem es mehrere Entwürfe zur Streckenführung gegeben hat, darunter eine zweimalige Verlegung (zurück zum ehemaligen Verlauf nach der Rekultivierung) ist jetzt eine Verlegung auf den Kalksockel am Südrand des jetzigen Steinbruchs Laubenheim-Nord geplant.
Dazu gibt es eine Beschlußvorlage des Verkehrsdezernenten vom 24.5.2000
Die ödp Hechtsheim hat eine Presseerklärung zur Verlegung der K13 herausgegeben (8.6.2000)
Lesen Sie den Artikel zur Sitzung des Ortsbeirats Hechtsheim in der Heimat-Zeitung vom 15. Juni 2000 dazu und
den Artikel in der Allgemeinen Zeitung vom 19.6.2000 zur Sitzung des Ortsbeirats Laubenheim

Thema Lärmbelastung im Zusammenhang mit der Steinbrucherweiterung

Stichworte aus einem Informellen Gespräch mit Portland und TÜV am 19.1.2000
Offener Brief an OB Beutel (20.2.2000)
Pressemitteilung vom 25.2.2000 dazu
Antwort von OB Beutel (28.3.2000)
Stellungnahme unseres Fachmanns Manfred Eckelt (20.4.2000)

Für den Scopingtermin zum Genehmigungsverfahren haben BUND und GNOR in Zusammenarbeit mit der BI ein Papier mit Forderungen erstellt und dem Umweltdezernat übergeben. (21.01.99)
Zum Thema Art des Genehmigungsverfahrens hat der Verein ein Rechtsgutachten eingeholt.
Die Frage ist besonders wichtig wegen der Beteiligung der Öffentlichkeit. (19.1.99)
Am 30.4.98 hat die Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz ihren Entscheid im Raumordnungsverfahren bekanntgegeben. Ergebnis: Mit 28 Auflagen und einer verkleinerten Fläche (Skizze) soll der Steinbruch raumverträglich sein.
Der Stadtrat hat am 19.12.97 über die Stellungnahme der Stadt Mainz zum ROV entschieden.
Lesen Sie die Beschlußvorlage, die auch angenommen wurde, und dazu die darin erwähnte Vereinbarung zwischen der Stadt Mainz und Heidelberger Zement.
Schreiben Sie an die Politiker (Liste der Mitglieder des Mainzer Stadtrats) oder rufen Sie sie an.
Die Stellungnahme der BI und des Vereins zu den Gutachten im Raumordnungsverfahren (ROV).
Das Dokument ist gut strukturiert und sehr umfangreich (Texte zu jedem Gutachten der Portland). Es enthält ein Vorwort, Zeichnungen und eigene Anlagen. (21.10.97)
Zum Raumordnungsverfahren wurden Einwände formuliert, die bis zum 28. Oktober 1997 an die Bezirksregierung geschickt werden konnten. Sie enthalten viele Argumente, die weiterhin gültig sind.
Es gibt auch Alternativen zum Tagebau auf der Laubenheimer Höhe. (31.8.97)
Argumente und Fakten zur geplanten Erweiterung des Kalksteinabbaus auf der Laubenheimer Höhe durch Heidelberger Zement.
Umfangreich und strukturiert, mit einem Kommentar aus der AZ vom Mai 1973. (Juli 97)
Gemeinsames Papier der BI und des Vereins: Ergebnisse der Recherchen der Bürgerinitiative bezüglich der Auswirkungen der geplanten Erweiterung des Kalksteinabbaus der Portland-Zementwerke in Mainz-Weisenau. (1.7.97)